Neuerung zu Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Island ist mehr als nur ein Reiseland. In diesem Forum werden gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Themen diskutiert. Eben alles, was nicht unbedingt mit Tourismus und Reise zu tun hat.
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Monique
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Neuerung zu Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Monique » Sa 1. Aug 2009, 01:25

Als ich in den vergangenen Tagen in Rvk war, um (nun nach fast 3 Monaten) meine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, wurde mir gesagt, dass ich das nicht mehr bräuchte. Als Deutsche (welche Länder noch davon betroffen sind, weiß ich nicht und daher schreibe ich dazu nichts) könnte ich unbegrenzt in Island bleiben und arbeiten - ohne irgendeine Erlaubnis. Die Dreimonatsregelung gilt nicht mehr. Was jedoch erforderlich ist, ist die Beantragung der Kennitala, die Registrierung mit "legal domicil" in Island beim Isländischen Nationalregister (þjóðkrá) sowie die Beantragung der Steuerkarte (skattkort).

Dies gilt nach Aussage der Mitarbeiterin dort (Útlendingastofnun UTL - Directorate of Immigration) seit einer Gesetzesänderung ab 1. August 2008 (!). Warum im Internet noch anderslautende Informationen zu finden sind (siehe u.a. hier), konnte sie mir nicht sagen. Auch hatte ich zusammen mit der Steuerkarte seinerzeit ein Merkblatt zugesandt bekommen, das auch noch von Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis sprach. Aber eine Broschüre der UTL in deutscher Sprache zu dem gesamtem Thema ("Ihre ersten Schritte in Island") hat übrigens den Stand 2007. Vielleicht kommen sie einfach mit der Anpassung nicht so ganz hinterher ...

Okay, alle Formulare umsonst ausgefüllt ;-)
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lena
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Re: Neuerung zu Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von lena » Sa 1. Aug 2009, 04:05

Ist ja interessant. Ich kann mich erinnern, daß ich mal gelesen habe, daß sie solch eine Regelung andachten oder sogar planten, aber von einer tatsächlichen Umsetzung habe ich nichts gelesen. Danke für die Info, Monique.
WERner

Re: Neuerung zu Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von WERner » Sa 1. Aug 2009, 16:24

Hey Monique

ich weiss jetzt nun nicht welche "Unmenge...;)" an Formularen du ausgefüllt hast, bei mir im Oktober 2000 warens gerade mal zwei...Kennitala und Meldung im Volksverzeichniss = Einwohnermelde-Amt....unter dem mir per Post zugestelltem Schreiben mit der Kennitala war ein Zusatz "Vantar Dvalarleyfi", brauch ne Aufenthaltsgenehmigung.
Mit diesem Schreiben bin ich hier in Höfn wieder zur Ortsverwaltung und fragte nach. Nach mehreren Telefonaten mit den Behörden in Reykjavik tickerte ein Formular aus dem Faxgerät und ich nahms mit nach Hause. Dort lags dann rum, wurde schlichtweg vergessen. Im Juli 2001 fiel's mir wieder in die Hände, ich hatte inzwischen die Wohnung gewechselt, hatte mich auch ordnungsgemäss umgemeldet, den Arbeitsplatz hatte ich inzwischen gewechselt und sogar meine Bankverbindung hier, besass ne Steuerkarte wie jeder Isländer auch, und das alles OHNE Aufenthaltsgenehmigung....
Nun gut, ich hab dann dieses Formular für die Aufenthaltsgenehmigung mal ausgefüllt, habs abgeschickt und bekam dann Wochen später im August 2001 meine Aufenthaltsgenehmigung. Der Text war allerdings ziemlich "Wischiwaschi" abgefasst, gültig für ein Jahr aber wenn ich das Land nicht verlasse weiterhin gültig bis...???
Meine Arbeitskollegen und andere isländische Freunde konnten mir auch keine weiteren Auskünfte geben, wussten nur wie es bei Angehörigen aus Nicht-EEA-Ländern abläuft.
Lange Zeit nach Ablauf dieses Jahres bin ich mal wieder zur Ortsverwaltung und fragte nach wie es denn nun mit einer Verlängerung der Aufenthaltserlaubniss aussieht. Wieder mehrere Telefonate mit Behörden in Reykjavik, die nette Sekretärin in der Ortsverwaltung gab dann leicht verärgert auf und sagte fast wortwörtlich und auch schon wieder lächelnd zu mir: was solls, du hast ne Kennitala, arbeitest hier seit langer Zeit, hast ne eigene Wohnung, Bankverbindungen und ne Visa-Karte, wir kennen dich, WOZU? dann noch irgendein Formular ausfüllen von dem niemand so richtig weiss, wozu es nütze ist..... :) .
So lebe ich bis jetzt in Island.....hatte inzwischen mehrere Arbeitsstellen, bin zweimal umgezogen, war automatisch im Wählerverzeichniss bei den letzten Kommunal-Wahlen (nach 5 Jahren hat man das Recht zu wählen im Kommunalbereich) und bin jetzt sogar Häuslebesitzer, alles ohne diese "Dvalarleyfi".
Im Laufe der Jahre wurde die Sache mit dieser Aufenthaltsgenehmigung noch verwirrender hier, EEA oder nicht EEA. Nicht-EEA Angehörige mussten ne Residence-Permit-Karte beantragen, war ein Einleger für´n Pass mit Lichtbild im Kreditkarten-Format und die obligatorische Arbeitsgenehmigung.
Nun wurde diese Karte aber auch für EEA-Angehörige von Arbeitgebern/ Ortsverwaltungsangestellten u.a., nicht unbedingt mit der Materie vertrauten Menschen beantragt (macht man ja nicht alle Tage) + der nicht benötigten Arbeitsgenehmigung, das Durcheinander war komplett....es hätte ausgereicht für EEA-Angehörige sich ordnungsgemäss anzumelden, die Kennitala zu beantragen und damit auch die Aufenthaltsgenehmigung. Kennitala und Aufenthaltsgenehmigung für EEA war ein Formular (+ Kopie des Passes/Ausweises), für Nicht EEA waren das drei Formulare.

Ich versuch mal zusammen zu fassen, damits für "Neulinge" nicht allzu verwirrend wird, da "anscheinend" da etwas durcheinander geworfen wird..Kennitala, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung und Eintrag im Volksverzeichniss/Einwohnermeldeamt....

Mitgliedsstaaten der EEA: http://www.utl.is/english/residence-per ... countries/

Eine ARBEITSGENEHMIGUNG brauchten EEA-Angehörige noch nie, zumindest seit ich hier bin.

Eine AUFENTHALTSGEHMIGUNG "sollte" nach drei Monaten beantragt werden und wurde in schriftlicher Form, Einlege-Karte oder auf dickerem Dokumentenpapier dem Inhaber zugestellt... die Genehmigung wurde auch nur erstmals für max. 5 Jahre erteilt. Diese schriftliche Form und die zeitliche Begrenzung fallen nun, zumindest versteh ich das so, für EEA-Angehörige weg. EEA-Angehörige sind, zumindest weitgehends, im Zentral-Register der Schengen-Staaten registriert (Big Brother in Europe...;)).

KENNITALA ist die "Personen-Kennziffer" unter der der Inhaber im isländischen Volksverzeichniss geführt wird, im Prinzip nix anderes als ein virtueller Personal-Ausweis, die Kennitala beinhaltet Name/Geb-Datum und Wohnort des Inhabers. Geschäfte/Behörden/Banken u.ä. haben online eine SSL-Verbindung zum Volksverzeichniss, d.h. es reicht meistends aus nur die Kennitala anzugeben um Bank- und Kredit-Geschäfte zu tätigen u.a.
Das "Rückverfolgen" einer Kennitala ist für Privat-Leute nur noch über eine SSL-Verbindung möglich, z.B. über Homebanking, die Zahl der Anfragen ist minimiert (waren mal max. drei pro 24Stunden pro IP), damit wird Missbrauch weitgehends verhindert. Vor einigen Jahren war das Volksverzeichniss noch öffentlich, wurde dann wegen offensichtlichem Missbrauch geschlossen für private Anfragen. Es wird auch dokumentiert wer nachfragt.

Soweit mal mein Wissensstand August 2009.....
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Monique
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Re: Neuerung zu Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Monique » Sa 1. Aug 2009, 16:44

Hallo Werner,

jaja, hauptsache du hast ne Kennitala, alles andere scheint irgendwie nicht wirklich interessant - das war auch mein Eindruck ;-) Nun wollte ich ja braver Bürger sein und meine Pflicht erfüllen, die sich zwischenzeitlich erledigt hat. 2 Formularblätter für die Kennitala zu Beginn, 4 für die Aufenthaltserlaubnis, 2 für die Arbeitserlaubnis - die letzten 6 umsonst ausgefüllt ;-) Ich bin direkt nach Rvk gefahren, da meine Arbeitgeber von dem ganzen Zeugs nicht all zu viel Ahnung haben und mich ja auch wegen der Kennitala schon nach Vík schicken mussten. Und da dachte ich ... so ab, alles in einem Abwasch, keine vielen Telefonate, kannst vor Ort sogar dumme Fragen stellen :-)

Nun kann ich den Papierkram ruhen lassen, mich weiter meiner Arbeit widmen und die Juli-Gehaltserhöhung genießen :-)

Monique
WERner

Re: Neuerung zu Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von WERner » Sa 1. Aug 2009, 17:08

Hey Monique

ich hab mir mal den Link den du gesetzt hast
http://www.utl.is/english/residence-per ... a-members/
nun genauer durchgelesen, da steht nix von ner individuellen Aufenthaltsgenehmigung...If the individual resides longer in Iceland, he shall register his right to residency with the National Registry, Þjóðskrá....
und hier
http://www.utl.is/english/residence-per ... ce-permit/
steht klipp und klar "verwirrend...;) " ..."Citizens of EEA countries are allowed to stay in Icelandic up to 3 months without a residence permit, but citizens of EEA countries searching for employment are allowed to stay in Icelandic up to 6 months without a residence permit (this does not apply to citizens of the new EU countries until May 1, 2006). A stay in another Schengen-zone country counts the same as a stay in Iceland...."

Ich musste das auch mehrmals durchlesen um es zu verstehen....;)

Es ist also ausreichend sich ganz normal "polizeilich anzumelden" als EEA-Bürger...mit festem Wohnsitz/ Lögheimili. Gasthäuser und ähnliches gelten übrigends NICHT als fester Wohnsitz, es sei denn der Arbeitgeber bestätigt den Wohnsitz. Hierzu musste ein Gesetz geändert werden, Ausländer die vorübergehend in Gasthäusern/provisorischen Unterkünften o. ä. wohnten und hier arbeiteten waren NICHT versichert auf dem Weg von und zum Arbeitsplatz, da gabs auch in der Vergangenheit ziemlichen Ärger mit Arbeitgebern die ihre "Ausländer" in wer weiss was unterbrachten...
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lena
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Re: Neuerung zu Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von lena » Sa 1. Aug 2009, 21:45

Nun, man mußte früher schon angeben, ob man arbeiten wollte oder nur einfach da wohnen. Wollte man zum Arbeiten dableiben und war nicht erst noch auf der Arbeitssuche, so landete der Arbeitgeber auf dem Wisch, den man bei der Anmeldung ausgestellt bekam. Wenn ich mich recht erinnere (das jetzt nachzulesen bin ich zu faul), war man aufgefordert, sich im Falle, daß man Arbeiten ging, auch vor Ablauf der 3 Monate anzumelden. (Was ja auch sinnvoll ist, für eine Steuerkarte braucht man eine kennitala, in meinem Fall wäre die Personalabteilung ohne kennitala auch völlig überfordert gewesen.)
WERner

Re: Neuerung zu Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von WERner » So 2. Aug 2009, 00:08

<<<Nun, man mußte früher schon angeben, ob man arbeiten wollte oder nur einfach da wohnen>>>

dadran hat sich auch nichts geändert.
"Ausländer", die eine Kennitala haben wollen oder eine inaktive Kennitala reaktivieren müssen nach wie vor auf dem Formular den Grund für die Kennitala-Beantragung angeben: Arbeiten, temporäres Arbeiten als z.B. Aupair, Studium/Schule, Autokauf und Zulassung in Island etc. Und um eine Kennitala zu bekommen muss man eben nen Wohnsitz, eine gesetzliche Anschrift in Island vorweisen oder einen "Bürgen".
Die Kennitala hat aber erstmal nix mit irgendwelchen Aufenthalts-, Arbeits- und sonstigen Genehmigungen zu tun, ist aber Voraussetzung um sowas zu beantragen.
In den allermeisten Fällen geht oder ging die Beantragung "alles auf einen Rutsch"...., aber ausserhalb Reykjaviks kam es da wie jetzt bei Monique immer wieder zu überflüssigem Ausfüllen von Formularen....für grössere Betriebe war sowas ja schon fast "Alltag", aber Klein- oder Kleinstbetriebe kennen sich mit diesem Papierkram nicht unbedingt aus oder sind noch auf dem Stand von neunzehnhundert-irgendwas und auch auf kleineren Ortsverwaltungen kam und kommt es immer wieder zu Missverständnissen.
Fast alle deutschen Au-Pairs, die ich in der Vergangenheit hier getroffen hatte sprachen von der Kennitala als Arbeitsgenehmigung. Das zuständige Personal hier in der Ortsverwaltung Höfn spricht und versteht nicht gerade besonders gut englisch, und da wird dann eben von "working-permit" gesprochen oder sowas..und das ist eben nicht richtig....Folge davon ist, es wird in Foren/Blogs oder ganz allgemein im www von Arbeitsgenehmigung gesprochen, Bekannte/Freunde und Leser im www kommen dann hierher und wollen dann die Genehmigung als "gute Bürger" beantragen, bekommen dann ihr "Stück Papier", freuen sich über die "Arbeitsgenehmigung" und erzählen es weiter............Ich wurde immer wieder verständnislos angeschaut, wenn ich dann sagte, das sie doch gar keine Arbeitsgenehmigung brauchen als EU-Bürger...und dadran wird sich so schnell auch nix ändern...;)...
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Re: Neuerung zu Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Beitrag von Monique » So 2. Aug 2009, 02:55

Okay, dann sind wir jetzt dankbar, dass wir endgültig (Dank meiner Lesunfähigkeit?) wissen, dass wir keine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis brauchen :-) Ich meine, ich habe in D im Personalmanagement gearbeitet und hatte einiges mit Ausländern zu tun ... es war nicht annähernd so einfach wie in Island ;-) Also Leute, freut euch: Wer hier arbeiten möchte (als EEA-Bürger) hat so gut wie keine Schranken und man muss sich nicht sonderlich heiß machen. Das wichtigste ist die Beantragung der Kennitala (Anstoß über den Arbeitgeber).

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