Einreise ohne Rückticket: geht das?

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Fritsche
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Einreise ohne Rückticket: geht das?

Beitrag von Fritsche » Sa 6. Mai 2006, 01:22

Hallo,

am 10. Juni geht meine Fähre nach Island (1 Person und PKW), ich habe vor etwa 3 Monate zu bleiben, d.h. mein unbezahlter Urlaub endet sowieso am 31. August.

Ich hatte vor, die Rückreise erst vor Ort zu buchen. Meine Frage (die die is. Botschaft bisher nicht beantwortet hat): lassen die mich ohne Rückreiseticket ins Land?

Grüße,

Michael
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lena
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Beitrag von lena » Sa 6. Mai 2006, 09:54

Ja, lassen sie dich, das kann ich auch aus eigener Erfahrung sagen. Das liegt aber auch daran, daß du als Bürger eines Schengen-Mitgliedstaates, theoretisch auch dableiben dürftest.
(Es ist beispielsweise nicht wie bei den USA, wo du ja eigentlich ein Visum bräuchtest und als Deutscher für Urlaub einen Visa Waiver bekommst und deshalb deine Rückreise nachweisen mußt.)
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Nordländerin
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Beitrag von Nordländerin » Sa 6. Mai 2006, 16:40

Ich gehe am 12. August auf die Fähre und hab bisher auch kein Rückreiseticket, da ich nach Möglichkeit (d.h. nach finanzieller Situation 8) ) noch um ne Woche verlängern wollte. Es ist aber m. E. kein Problem, die Rückreise erst vor Ort zu buchen.
Fritsche
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Beitrag von Fritsche » So 7. Mai 2006, 21:55

Dann Danke erstmal für die beruhigenden Antworten!

Grüße,

Michael
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Beitrag von Verðandi » Fr 2. Jun 2006, 12:17

Meine Tochter war 2000/2001 für ein Jahr in Island. Sie ist ohne Rückreiseticket hingeflogen, das wurde erst gebucht, als in etwa klar war, wann sie zurückkommen wird.
Da gibt es also kein Problem. Rein theoretisch musst Du allerdings einen über 3-monatigen Aufenthalt extra mit speziellem Visum o.ä. legalisieren lassen. Hat sie aber auch nicht gemacht und wurde trotzdem wieder "rausgelassen".
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lena
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Beitrag von lena » Fr 2. Jun 2006, 20:19

Verðanði hat geschrieben:Rein theoretisch musst Du allerdings einen über 3-monatigen Aufenthalt extra mit speziellem Visum o.ä. legalisieren lassen.
Nein, als Bürger eines Schengen-Staates braucht man kein Visum, muß sich aber als Einwohner melden.
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Beitrag von Verðandi » Fr 2. Jun 2006, 21:31

Dass man gar nix braucht, gilt nur bei einem Aufenthalt bis zu drei Monaten. Ich schrieb ja "Visum oder ähnliches."
Durch den Beitritt Islands zum Schengener Abkommen am 26. März 2001 genügt die Zugehörigkeit zu einem Schengener Staat, ein gültiges Schengen-Visum oder ein Aufenthaltstitel wie eine

(Die Angehörigen der Staaten, die das Schengener Durchführungsübereinkommen anwenden können die Binnengrenzen der Anwenderstaaten an jeder Stelle und kontrollfrei überschreiten.)

Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland
Aufenthaltserlaubnis für Angehörige eines Mitgliedstaates der EWG
Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland
Aufenthaltsbewilligung für die Bundesrepublik Deutschland
Aufenthaltsbefugnis für die Bundesrepublik Deutschland

für Reisen nach Island ohne separates Visum, mit einer Gesamtdauer von maximal drei Monaten.

Sowohl das Schengen-Visum als auch der Aufenthaltstitel müssen über den tatsächlichen Aufenthalt im Ausland hinaus gültig sein.

Ausgeschlossen von einer visumfreien Einreise in die Schengenstaaten sind Personen, die folgende Dokumente besitzen:

Aussetzung der Abschiebung (Duldung)
Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber

Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise den Reisepass oder den Personalausweis. Das Dokument muss mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Touristen dürfen sich in Island bis zu 3 Monaten aufhalten. Bei einem längeren Aufenthalt kontaktieren Sie bitte die Immigrationsbehörde:
und
FREIZÜGIGKEIT FÜR PERSONEN

Für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer im EWR gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie in der EU (frühere EG). Nach Art. 28, Kap. III. des EWR-Abkommens wird die Freizügigkeit von Arbeitnehmern und Selbständigen aus den EU- und EFTA-Staaten eingeführt. Jeder Bürger dieser Staaten darf sich in einem anderen Staat innerhalb des EWR eine Arbeit suchen.

Touristen, die länger als drei Monate bleiben möchten, müssen sich vor Ablauf dieser drei Monate bei der zuständigen Behörde (Polizei) melden.

Arbeitssuchende dürfen sich auf eigene Kosten drei Monate im Land aufhalten; sollte sich in dieser Zeit jedoch kein Arbeitsplatz finden, muß der Betreffende das Land wieder verlassen. Wenn eine Arbeitsstelle gefunden wird, kann der Betreffende um eine fünfjährige Aufenthaltserlaubnis ersuchen. Danach kann eine ständige Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Wenn die Arbeit weniger als 12 Monate dauert, kann die Aufenthaltsgenehmigung auf die Arbeitszeit begrenzt werden.
Quelle
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Beitrag von lena » Fr 2. Jun 2006, 22:34

Touristen, die länger als drei Monate bleiben möchten, müssen sich vor Ablauf dieser drei Monate bei der zuständigen Behörde (Polizei) melden.

Arbeitssuchende dürfen sich auf eigene Kosten drei Monate im Land aufhalten; sollte sich in dieser Zeit jedoch kein Arbeitsplatz finden, muß der Betreffende das Land wieder verlassen. Wenn eine Arbeitsstelle gefunden wird, kann der Betreffende um eine fünfjährige Aufenthaltserlaubnis ersuchen. Danach kann eine ständige Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Wenn die Arbeit weniger als 12 Monate dauert, kann die Aufenthaltsgenehmigung auf die Arbeitszeit begrenzt werden.
...und es ging hier um einen Touristen.


Ansonsten, gilt halt im wesentlichen sich zu melden, dann kann man eine Arbeitserlaubnis erhalten. Ist bei mir zwar schon drei Jahre her, aber ich habe nichts getan, außer mich zu melden und der Rest lief dann automatisch. Okay, mein Arbeitgeber mußte bestätigen, daß ich dort angestellt bin... Ich bin erfaßt worden und habe eine kennitala, also Personenkennziffer, bekommen. Nix Visum.
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Beitrag von Verðandi » Fr 2. Jun 2006, 23:42

Himmel, warum musst Du eigentlich so auf dem Wort "Visum" herumreiten? Ich hatte doch extra "oder ähnliches" geschrieben, eben weil ich keine Zeit zum Nachsehen hatte, wie das genau heisst, was man braucht, als ich den ersten Beitrag verfasst habe. Ob es nun Visum heisst oder nicht, Fakt ist, dass man normalerweise nicht einfach so länger als drei Monate bleiben kann, auch als Tourist nicht.
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Beitrag von lena » Sa 3. Jun 2006, 00:37

Ich hänge mich nicht an dem Wort Visum auf, ich möchte lediglich darauf hinweisen, daß Bürger von Schengen-Staaten im Grunde problemlos bleiben können.
Recht auf Aufenthalt während mehr als drei Monaten

Das Recht, sich für einen Zeitraum von über drei Monaten in einem anderen Mitgliedstaat aufzuhalten, ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
  • Ausübung einer abhängigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit; oder

    Nachweis ausreichender Existenzmittel und einer Krankenversicherung, so dass während des Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch genommen werden müssen, wobei die Mitgliedstaaten den Betrag der als ausreichend betrachteten Existenzmittel nicht festlegen dürfen, sondern die Situation der betroffenen Person berücksichtigen müssen; oder

    ein berufsqualifzierendes Studium; oder

    die betreffende Person ist Familienangehöriger eines Unionsbürgers, der die oben genannten Bedingungen erfüllt.
Unionsbürger benötigen keine Aufenthaltskarte mehr. Der Aufnahmemitgliedstaat kann jedoch verlangen, dass sich der Unionsbürger binnen einer Frist, die nicht weniger als drei Monate ab dem Zeitpunkt der Einreise betragen darf, bei den zuständigen Behörden anmeldet. Die Anmeldebescheinigung wird bei Vorlage folgender Dokumente unverzüglich ausgestellt:
  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass;

    eine Erklärung oder ein anderes gleichwertiges Mittel nach Wahl des Unionsbürgers, in der/dem bestätigt wird, dass die oben genannten Bedingungen erfüllt sind.
Quelle verlinkt von Schengen Countries, Hervorhebungen von mir.

Also weder Visum noch ähnliches, es sei denn, eine Anmeldung und der zugehörige bürokratische Akt fallen bei dir unter sowas ähnliches.

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