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Ferienaufenthalt länger als 3 Monate

Verfasst: Mo 28. Nov 2011, 23:13
von Argish
Hat jemand Erfahrungen mit Ferienaufenthalten die länger als 3 Monate dauern?

Muss man sich nach 3 Monaten melden? Kennitala beantragen, wenn man auch nur auf Reisen ist?

Re: Ferienaufenthalt länger als 3 Monate

Verfasst: Mi 30. Nov 2011, 17:32
von Argish
upp

Re: Ferienaufenthalt länger als 3 Monate

Verfasst: Mi 30. Nov 2011, 18:33
von lena
Das beantwortet dir das útleningastofnun.

(Recht auf Freizügigkeit als Teil der EWR wie es auch innerhalb der EU wäre, im Falle der Schweiz aufgrund bilateraler Verträge. Gilt allerdings für Arbeitnehmer/Selbständige und Arbeitssuchende, nicht Erwerbstätige müssen meist Krankenversicherung und ausreichende Finanzen nachweisen.)

Praktisch könnte ich mir gut vorstellen, daß wenn man als Deutsche/Schweizer vier Monate Urlaub macht, keiner was sagt.

Eine kennitala zu haben kann allerdings schon bisweilen praktisch sein.

Re: Ferienaufenthalt länger als 3 Monate

Verfasst: Mi 30. Nov 2011, 23:22
von Argish
Beantwortet aber meine Frage nicht. Es geht ja nicht um Arbeitssuchende. Um eine Kennitala zu erhalten muss man arbeitssuchend sein. Es geht um verlängerte Ferienzeit, bis 6 Monate ohne Arbeit. ;)

Re: Ferienaufenthalt länger als 3 Monate

Verfasst: Mi 30. Nov 2011, 23:51
von snaefell
Argish hat geschrieben:Beantwortet aber meine Frage nicht. Es geht ja nicht um Arbeitssuchende. Um eine Kennitala zu erhalten muss man arbeitssuchend sein. Es geht um verlängerte Ferienzeit, bis 6 Monate ohne Arbeit. ;)
Da müsste man eigentlich eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen - und das kommt für die meisten Europäer mit dem Beantragen einer Kennitala gleich. Eine definitive Antwort wird die aber nur die Ausländerbehörde geben können, frag doch einfach mal bei UTL an und lass uns die Antwort wissen. Deren Webseite ist hier zu finden.

Gruss

Christian

Re: Ferienaufenthalt länger als 3 Monate

Verfasst: Do 1. Dez 2011, 00:13
von lena
Es sind nun einmal 3 Monate für EWR-Angehörige oder 6 falls sie arbeitssuchend sind. Bei der europäischen Freizügigkeit geht es ja auch in erster Linie um die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Nicht Erwerbstätige gehen aber nicht unter, auch sie können eine temporäre Aufenthaltserlaubnis erhalten und die müssen verschiedenes nachweisen, u.a.ausreichende Finanzen und adäquate Krankenversicherung. Ein Langzeittouristenvisum wie beispielsweise das B1-Visum der USA scheint in Island nicht vorgesehen zu sein und wenn man mal bei dem Beispiel B1 bleibt, auch da muß man ja ausreichende Finanzen nachweisen.

Vielleicht schaust du dir mal Chapter XII, Stay of foreigners to whom the EEA or EFTA Agreements apply in Iceland, Article 69, Permits to stay for foreigners subject to the EEA or EFTA Agreements der Regulation on Foreigners an und insgesamt die jeweiligen Gesetze (auf Englisch beim utl)

Wie wär's, du fragst beim útlendingastofnun nach und teilst dann mit uns, was du in Erfahrung gebracht hast.

utl@utl.is
Tel. 510 5400

Re: Ferienaufenthalt länger als 3 Monate

Verfasst: Do 1. Dez 2011, 01:07
von Argish
Ja werd ich wohl machen (müssen).

Kann ja nicht sein dass man extra eine kennitala beantragen muss, ohne arbeitssuchend zu sein. Nur um Ferien zu machen und danach das Land wieder zu verlassen. Mal sehen was ich herausfinde.

Re: Ferienaufenthalt länger als 3 Monate

Verfasst: Do 1. Dez 2011, 11:36
von Uwe
Hallo Argish,
ich habe mich jetzt nicht ausführlich damit beschäftigt, habe aber folgenden älteren Thread gefunden. Vielleicht findest du ja hier eine Antwort.
http://www.islandreise.info/viewtopic.p ... nis#p14142

Uwe

Re: Ferienaufenthalt länger als 3 Monate

Verfasst: Do 1. Dez 2011, 12:04
von gerneklein
Hallo Argish

ich empfehle Dir mit den Leuten vom Ahús Kontakt aufzunehmen.

Du findest deren Webseite hier:
http://www.ahus.is

Du musst nicht erschrocken sein, wenn fuer gewisse Serviceleistungen wie Uebersetzungen Gebuehren anfallen -
sonst muessen die naemlich den Laden dicht machen.

Es ist natuerlich auch eine sehr gute Idee direkt mit Auslaenderbehoerde útlendingastofnun zu verhandeln. Sie sind fuer Ihre spontane Hilfsbereitschaft, Unvoreingenommenheit, Freundlichkeit, Schnelligkeit, vorurteilsfreien Denken, praktischen Loesungen und unbuerokratischen Ansatz bei allen Auslaendern in Island aeusserst beliebt und hoch geschaetzt und leisten geradezu selbstlose Arbeit und zeigen extremen Einsatz im Sinne der Auslaender.

viele Gruesse
Leon

Re: Ferienaufenthalt länger als 3 Monate

Verfasst: Do 1. Dez 2011, 12:41
von lena
Ach gerneklein, er fragt, ob man sich melden muß und eine kennitala beantragen muß, also nach der rechtlichen Situation und da wird er die Antwort bekommen. Völlig egal wie du die Behörde einschätzt, das ist nun einmal die offizielle Stelle, wo man offizielle Antworten bekommt. Die tatsächliche Handhabung steht auf einem anderen Blatt. Das Alþjóðahús, Verzeihung, jetzt heißt es ja Alþjóðasetur, ist auch immer ein guter Anlaufpunkt, aber deren Schwerpunkt liegt ja auf Immigration, also auch nicht so ganz ideal.

Mich überrascht das Anspruchsdenken, wenn ich länger als drei Monate als Tourist kommen will, muß ich das doch wohl so können. Wieso? Wenn ich Deutsche für länger als drei Monate in die Schweiz will (die Heimat des Fragestellers so wie ich es verstehe), egal zu welchem Zweck, muß ich mir dort eine Kurzaufenthaltsbewilligung besorgen, die Schweizer kennen da keinen Spaß und kontrollieren auch. Weshalb sollte man sich in Island nicht registrieren müssen? Wobei ich allerdings denke, daß es in Island recht wenig auffällt, wenn man es als Langzeittourist "vergißt". Aber das war ja nicht die Frage.