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Re: Ferienaufenthalt länger als 3 Monate

Verfasst: Do 20. Feb 2020, 23:43
von Tobi
Wenn du in Island ankommst meldest du dich einfach bei Þjóðskrá an. Du meldest dich entweder mit deinem Arbeitsvertrag an oder belegst dass du genuegend Geld besitzt.
Beachte, dass dich deine Freunde nach Tarif bezahlen müssen. D.h. du musst dann auch Steuern zu zahlen auf deinem Lohn bezahlen, etc.
Denke an das E104 Formblatt um in das Krankenkassensystem zu kommen.

Re: Ferienaufenthalt länger als 3 Monate

Verfasst: Fr 21. Feb 2020, 12:39
von tuucoe
Danke für Eure Meinungen.

@Sigrid
Diese Betrachtungsweise wäre eigentlich auch ganz meine. Doch hatte ich bisher angenommen, dass der Aufenthalt als Ganzes gilt, so wie: Einmal isländ. Boden betreten und die Zeit im Gesamten geblieben, sind dann eben insgesamt über 6 Monate.
Falls ich mich irre, und dies auch von den Behörden so gesehen wird und funktionieren würde (2 Monate Touri, entsprechend keine Anmeldung + 3-4 Monate Arbeitnehmerin, Anmeldung durch Arbeitgeber) ...Hätte ich jetzt dazu gelernt.

@Tobi
Dass ich nach Tarif bezahlt werden muss, ist den Freunden klar - ich meine, wir werden keine Risiken eingehen und das Arbeitsverhältnis gesetzestreu eingehen.
Bei Þjóðskrá anmelden wollte ich ja eben. Alle nötigen Unterlagen parat, wollte ich mich online über skra.is anmelden, um nach Ankunft in Reykjavík persönlich beim Amt vorzustellen, um die Anmeldung zu bestätigen. So kann man lt. deren Homepage vorgehen.

Ich tendiere allmählich immer mehr dazu, mich für die 2 Monate nicht anzumelden. Wie Sigrid sehe ich es ja auch so, dass ich in der Tat 2 Monate Urlaub mache, um später angemeldet zu werden...Und mit der Nicht-Beantwortung meiner letzten Frage bei den Behörden und dem Kommentar der Freundin, dass das alles in Ordnung gehen wird...erscheint es mir immer plausibler, dass es wirklich in Ordnung gehen wird.
Falls die Behörden auf meine Mailanfrage doch nochb antworten sollten, gebe ich mal Rückmeldung

Tuğba

Re: Ferienaufenthalt länger als 3 Monate

Verfasst: Sa 22. Feb 2020, 01:09
von NeitherErnie
Wäre es denn möglich, zwischendurch mal für eine Woche Urlaub mit AirIceland nach Grönland oder auf die Färöer zu fliegen? ;-)

Quasi:
- 3 Monate Island
- 1 Woche Urlaub außerhalb Islands
- 3 Monate Island

Re: Ferienaufenthalt länger als 3 Monate

Verfasst: Mo 24. Feb 2020, 13:32
von tuucoe
Das hat jemand aus meinem Umfeld auch vorgeschlagen :)
Nun ja...wenn mein Budget es erlauben würde, würde ich es wohl so lösen. Die Idee klingt nämlich schön (also mit Grönland oder Faröer).

Immer noch keine Rückmeldung vom Amt.
Vielleicht wird meine Anfrage zum Präzedenzfall, der noch in deren Dienstberatung besprochen werden muss :?

Re: Ferienaufenthalt länger als 3 Monate

Verfasst: Mi 26. Feb 2020, 13:15
von ExilBayer
tuucoe hat geschrieben:
Fr 21. Feb 2020, 12:39
Ich tendiere allmählich immer mehr dazu, mich für die 2 Monate nicht anzumelden. Wie Sigrid sehe ich es ja auch so, dass ich in der Tat 2 Monate Urlaub mache, um später angemeldet zu werden...
Die Regel ist doch dass man sich in einem anderen EU/EWR-Land vor Ablauf der 3 Monate anmelden muss wenn man sich dort länger als 3 Monate ununterbrochen aufhält.

Re: Ferienaufenthalt länger als 3 Monate

Verfasst: Do 27. Feb 2020, 13:25
von tuucoe
https://skra.is/english/individuals/mov ... a-citizen/

so ganz andeutig finde ich den Text im Gesamten nicht (oder ich übersetze er mir nicht ganz richtig?):
- "If you are seeking employment in Iceland, you may stay up to six months without being registered." --> keine Reg. nowendig bei bis zu 6 Monate, wenn man denn arbeitssuchend ist...ok, dann suche ich, und suche...und falls ich nach 6 Monaten keinen Job finde, reise ich aus und gut ist...oder wie?
Im nächsten Absatz klingen sie dann wieder so absolut und fordernd:
"You have to apply for confirmation of your right to stay in Iceland for more than three months."

Anmeldefrist steht nirgends, nur "When you arrive, you have to go to the offices of Registers Iceland or the nearest police office and present your passport and other documents."

Ich werde skra.is nochmal anschreiben und fragen - mit der Hoffnung auf genaue Antwort -, ob ich mit meinen 6-Monate-und-2-Tage-Aufenthalt und sicherer Aussicht auf einen Sommerjob als "arbeitssuchend" melden muss.
Für den Status gibt es jedenfalls kein Formular auf deren Seite.