Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF

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Steffi30
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Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF

Beitrag von Steffi30 » So 13. Sep 2015, 17:27

Hallo Blacky, danke für deinen Tipp. Ich scheue mich zum Anwalt zu gehen, da ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Ich sehe mich zwar absolut im Recht, aber wenn airberlin sich ein Ass aus dem Armel zieht, dann habe ich nicht nur meine 1000. Euro nicht zurück, sondern muss den Anwalt dann doch selber bezahlen.
Ich bin da hält vorsichtig-worueber sich airberlin wahrscheinlich sehr freut :evil:
Blacky
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Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF

Beitrag von Blacky » So 13. Sep 2015, 17:32

Ich habe auch keine Rechtsschutzversicherung und ebenfalls keine Mark zu viel. Die Sache war aber von Anfang für den Anwalt so klar und eindeutig, dass ich ihm eine Abtretungserklärung unterschrieben haben, nach der er sein Gehalt beim Gegner eintrieb. Es bestand keinerlei finanzielles Risiko für mich; anderenfalls hätte ich wohl die Faust in der Tasche geballt und nichts gemacht.
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Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF

Beitrag von geena837 » So 13. Sep 2015, 21:01

genau dieses Risiko decken fairplane und andere ähnliche Unternehmen ab. Zugegeben, die Gebühr ist horrend, aber lieber 280 € als gar nix...durch einen Flugausfall im Juni hatten wir fast 26 Stunden reise hinter uns und das hat mich doch sehr geärgert, das eine grosse Fluggesellschaft wie Icelandair das nicht anders regeln konnte als mit schlechter Information, über 8 stündiger Wartezeit und dann einem Stop over in Göteborg- mit der Option sonst gar nicht wegzukommen.........
Blacky
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Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF

Beitrag von Blacky » So 13. Sep 2015, 21:05

Ich weiss nicht, wie oft ich es noch schreiben oder erklären soll: Nach Absprache mit dem Anwalt kann man bei wasserdichten Sachverhalten (war's damals bei mir und scheint hier auch einer zu sein) durchaus ein sein zustehendes Geld kommen, OHNE horrende Gebühren und ohne Risiko eventuell nachher auf einer Rechnung sitzen zu bleiben.
Aber jeder so, wie er mag.
tuxor
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Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF

Beitrag von tuxor » So 13. Sep 2015, 21:29

Steffi30 hat geschrieben:Habe gerade bei "soep" nachgelesen. Nehmen die wirklich gar nichts für die Schlichtung? Auch nicht wenn ich gut bei weg komme?
Die nehmen nichts. Allerdings ist das eben eine "Schlichtungsstelle". Die geht nicht den Gerichtsweg und fungiert auch nicht als Anwalt, der deine Position vertritt. Vom Konzept her ist die Stelle neutral sowohl gegenüber Passagier als auch gegenüber der Fluggesellschaft. Aber die werden eben im Zweifel auch auf aussagekräftigere Begründungen von Seiten der Fluggesellschaft bestehen. Und wenn die dann eben keine gute Begründung hat, dann wird die Schlichtungsstelle auf der Erfüllung deiner Forderung bestehen. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Fluggesellschaft einen Vorschlag der Schlichtungsstelle ablehnen wird. Denn was die fordern, wirst du vor Gericht mühelos durchsetzen können.
Zuletzt geändert von tuxor am So 13. Sep 2015, 21:31, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF

Beitrag von tuxor » Mi 23. Sep 2015, 10:42

So, die Schlichtungsstelle hat sich bei mir gemeldet. Es hat mich, wie mehrmals betont, keinen Cent gekostet und die ganze Angelegenheit ging in weniger als 4 Wochen über die Bühne. Ein Gerichtsverfahren oder ein sonstiger Gang durch die Behörden war nicht nötig. Natürlich muss ich noch auf den Eingang der Zahlung warten - hoffentlich kommt das Geld auch wirklich! Ich werde euch informieren, wenn Air Berlin nochmal Kontakt mit mir aufnimmt, bzw. wenn die Zahlung eingegangen ist (das kann laut unten zitierter Aussage ja "einige Wochen" dauern).
Sehr geehrter Herr *NAMEN HABE ICH ZENSIERT*,

mit Schlichtungsantrag vom 10.09.2015 haben Sie eine Forderung in Höhe von insgesamt 820,88 EUR gegenüber der Fluggesellschaft Air Berlin PLC geltend gemacht. Wie bereits mitgeteilt, ha­ben wir Ihren Antrag daraufhin an die Fluggesellschaft Air Berlin PLC weitergeleitet.

Air Berlin PLC hat nun mitgeteilt, dass sie ohne Anerkennung einer Rechts­pflicht Ihre Forderung in vollem Umfang anerkennt und zu einer Zahlung in Höhe von 820,88 EUR bereit ist.

Auf Grund dieses „sofortigen Anerkenntnisses“ im Sinne von § 13 Abs. 4 Luftverkehrs­schlichtungs­verordnung (LuftSchlichtV) erübrigt sich somit die Durchführung eines gesonderten Schlichtungs­verfah­rens.

Wir weisen Sie darauf hin, dass diese Einigung zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft Air Berlin PLC als eine zügige Erledigung Ihrer Streitigkeit ohne juristische Prüfung der Rechtslage durch die söp erfolgt.

Die Abwicklung erfolgt nun direkt zwischen Ihnen und der Fluggesellschaft.

Von Ihrer Seite ist nichts weiter mehr zu veranlassen, da sich die Fluggesellschaft bei Ihnen melden bzw. Ihnen direkt die Zahlung zukommen lassen wird. Bitte beachten Sie, dass dieser Prozess mitunter einige Wo­chen beanspruchen kann.

Wir betrachten den Vorgang damit als abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

*NAMEN HABE ICH ZENSIERT*

Juristische*r Referent*in
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Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF

Beitrag von Blacky » Do 24. Sep 2015, 19:10

Wunderbar. Glückwunsch!
Steffi30
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Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF

Beitrag von Steffi30 » So 4. Okt 2015, 20:53

Glückwunsch. Darf ich fragen, warum es diese Summe geworden ist? Sind es die Flugkosten? Oder hättest du auch Folgekosten, die du eingereicht hast? Ich war bis gestern im Urlaub und die Post liegt noch beim Nachbarn-geh aber nicht davon aus, dass ich Post von meinen Freunden aus Berlin erhalten habe.
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Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF

Beitrag von tuxor » So 4. Okt 2015, 20:59

Achso, zu den 820,88 Euro: Ich habe Beschwerde für zwei Personen eingereicht. Also 400 Euro pro Person (pauschale Entschädigungssumme nach EU-Recht). Die zusätzlichen 20,88 Euro sind dann noch für die Verpflegung in der Zeit, die wir am Flughafen Düsseldorf festsaßen (ich hatte die entsprechenden Quittungen aufgehoben).
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Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF

Beitrag von Steffi30 » So 4. Okt 2015, 21:45

Danke für die schnelle Antwort!!! Bei mir geht es neben der Entschaedigungspauschale auch noch um die Folgekosten wg. der Wandertour. Ich bin jetzt 2 Tage auf Fortbildung und werde dann mal einen Anwalt fragen... Werde euch dann berichten.
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