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Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF

Verfasst: Mo 10. Aug 2015, 20:45
von greulix
geena837 hat geschrieben:... Icelandair bei unserem Flug, der ausgefallen war, ...
Trotzdem habe ich die Ausgleichsleistung über fairplane.de eingeklagt und problemlos erhalten. ...
Fairplane behält übrigens einen schönen Batzen des Entgelds ein, so um die 20 %. Macht bei 400 € die wir zugute hatten am Ende je 280 €- dafür aber problemlos und mit wenig Schriftkram. Leiber so, als selbst versuchen und gar nix kriegen :)
Ich war bei Icelandair Anfang Juni in der gleichen Situation. Ich habe aber nicht Fairplane oder Ähnliches eingeschaltet, sondern einfache eine Mail an Icelandair geschickt. Es kam am nächsten Tag eine Antwort mit weiteren Instruktionen: Flugdaten, Rechnungen, Bankverbindung per Mail hinschicken. Nach gut einer Woche hatte ich die 400 € auch schon auf dem Konto.

Da mansehr viel Zeit mit dem Einfordern der Ausgleichszahlung hat (3 Jahre, glaube ich), kann man auf jeden Fall erst einmal diesen Weg einschlagen und sich direkt an die Fluggesellschaft wenden. Falls diese dann nicht gleiuch reagieren, kann man immer noch ein Unternehmen wie Fairplane einschalten. Ansonsten ist das Geldverschwendung.

Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF

Verfasst: Di 11. Aug 2015, 01:15
von Blacky
Bei Icelandair und den anderen "Renommierten" würde ich das erst einmal auch so handhaben.

Aber "Billigheimer" (auch wenn sie nicht immer preiswerter sind als Icelandair und Co.) hingegen sind nicht billig, weil sie so kulant und/oder kundenfreundlich sind... ;) Bei mir hat damals die entsprechende Fluglinie noch nicht einmal auf (mehrere!) Briefe per Einschreiben reagiert. Nichts, gar nichts, noch nicht einmal eine Ablehnung meiner Ansprüche. Die stellten sich bei Kontaktversuchen mittels Mail, Fax, Telefon und Briefpost einfach tot, obwohl die Rechtslage eindeutig war. Bewegung kam erst in die Sache, als sie das erste Schreiben mit einem Briefkopf vom Anwalt bekamen.

Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF

Verfasst: Di 11. Aug 2015, 17:30
von lena
Blacky hat geschrieben:Bei mir hat damals die entsprechende Fluglinie noch nicht einmal auf (mehrere!) Briefe per Einschreiben reagiert. Nichts, gar nichts, noch nicht einmal eine Ablehnung meiner Ansprüche. Die stellten sich bei Kontaktversuchen mittels Mail, Fax, Telefon und Briefpost einfach tot, obwohl die Rechtslage eindeutig war. Bewegung kam erst in die Sache, als sie das erste Schreiben mit einem Briefkopf vom Anwalt bekamen.
Die Fluggesellschaft Air Berlin ist nicht umsonst in der Presse gewesen wegen ihres außerordentlichen Backlogs an Beschwerden.

Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF

Verfasst: Di 11. Aug 2015, 17:33
von Blacky
Bei mir war's nicht Airberlin.

Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF

Verfasst: Di 11. Aug 2015, 17:36
von lena
Ah, ein Mißverständnis.

Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF

Verfasst: Mi 19. Aug 2015, 23:58
von Steffi30
Ich bin auch betroffen von dem annullierten Flug.

Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF

Verfasst: Do 20. Aug 2015, 00:08
von Steffi30
Durch die Flugannulierung musste ich eine vorgebuchte Wandertouren absagen. Was ist mit diesen rercvht hohen Kosten? Kann man diese "einklagen"? AirBerlin antwortet auf keine Mails oder Einschreiben. Hat jmd. Erfahrungswerte? Wie geht man am besten vor? :?:
400 Euro wären ein Tropfen auf dem grossen Stein. Über Tipps würde ich mich sehr freuen

Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF

Verfasst: Do 20. Aug 2015, 12:07
von Blacky
kurz und bündig: Anwalt für Reiserecht

Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF

Verfasst: So 23. Aug 2015, 22:14
von tuxor
Ich werde mich erst in einer Woche um mein Beschwerdeschreiben an AirBerlin kümmern können. Ich empfehle aber, vor der (möglicherweise kostspieligen) Einschaltung eines Anwalts die Schlichtungsstelle www.soep-online.de zu kontaktieren, sofern die Airline ihren Zahlungsverpflichtungen innerhalb von 2 Monaten nicht nachgekommen ist.

Re: Betroffene des Flugausfalls am 05.08.2015, 21:25 Uhr Air Berlin DUS-KEF

Verfasst: So 23. Aug 2015, 22:36
von Blacky
Wenn die Sache klar ist (wie es hier ja anscheinend ist), dann unterschriebt man dem Anwalt des geringsten Misstrauens eine Abtretungserklärung und er treibt dann sein Honorar direkt beim Gegner ein. Man hat dann kein finanzielles Risiko, muss auch nicht in Vorleistung gehen.