und wiedermal der Wechselkurs

Island ist mehr als nur ein Reiseland. In diesem Forum werden gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Themen diskutiert. Eben alles, was nicht unbedingt mit Tourismus und Reise zu tun hat.
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cmathaes
Svartifoss-Fischer
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Re: und wiedermal der Wechselkurs

Beitrag von cmathaes »

sofie hat geschrieben: noch was anderes, ist es fuer EU-buerger moeglich, in island ein bankkonto in EUR zu haben?
Hallo sofie!

Wenn Du so lange dort bist, kannst (oder solltest) Du ja eine kennitala beantragen. Damit kannst Du dann auch Bankkonten eröffnen. Zumindest bei der Landsbankinn kann man dann auch Währungskonten (auch in EUR) einrichten, soviel ich weiß. Hatte bei meinem Aufenthalt dort sogar mit dem Gedanken gespielt, genau das zu tun, es dann aber doch wieder verworfen (also nur den Part mit dem Währungskonto! Die kennitala und ein Bankkonto hatte ich schon. ;-) ).

Grüße!

Carsten.
sofie
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Re: und wiedermal der Wechselkurs

Beitrag von sofie »

hi,

ja bei den airline direkt buchen ist halt so ne sache. die einen nehmen per ueberweisung an, die anderen nicht...

etwas zum thema kennitala und arbeiten:
ist bei zb einem zweimonatigem aufenthalt in island eine kennitala pflicht?
also was ich auf alle faelle verlieren wuerde, ist mal der monatliche freibetrag von 42,205 ISK.

mein arbeitgeber will mir den freibetrag natuerlich erst nach erhalt meiner steuerkarte ausbezahlen, verstaendlich. nur, kann er abgesehen des freibetrags und den steuern noch etwas abziehen oder zurueckhalten?

was sollte mir mein arbeitgeber am ende dieses kennitalalosen monats auszahlen, also rein prozentual? (da ich ja meine kennitala noch/nicht habe)

danke wieder und wieder!
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lena
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Re: und wiedermal der Wechselkurs

Beitrag von lena »

sofie hat geschrieben:etwas zum thema kennitala und arbeiten:
ist bei zb einem zweimonatigem aufenthalt in island eine kennitala pflicht?
Nein: "A citizen of an EEA country may stay and work in Iceland without a permit for up to three months from his arrival in the country"
http://www.utl.is/english/residence-per ... a-members/
sofie
Foss-Anfänger
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Re: und wiedermal der Wechselkurs

Beitrag von sofie »

upss, ich meinte natuerlich "zweimonatigem Arbeitsaufenthalt in island..."

edit: sorry, da stehts ja eh "may stay and work ..."

alles klar danke :lol:
WERner

Re: und wiedermal der Wechselkurs

Beitrag von WERner »

Hallo sofie

hier "Zeitlich begrenzte Arbeitstätigkeit in Island" findest du Antwort auf deine Fragen: http://www.rsk.is/international/de/inte ... oc#working

Eine "Aufenthaltsgenehmigung" brauchst du erst nach dem 3.Monat Aufenthalt, eine Arbeitsgenehmigung brauchen u.a. EU-Bürger nicht.
Alles eigentlich kein Problem, sofort nach Ankunft gehst du zur Ortsverwaltung und füllst dein Anmeldeformular aus (Reisepass mitnehmen zwecks Kopie) und den Antrag für die Kennitala, dauert dann ein paar Tage bis die Kennitala zugesendet wird.
Mit dieser Kennitala beantragst dann du oder besser dein Arbeitgeber deine SKATTKORT, ein Formblatt findet sich auch auf der Seite weiter unten unter "Steuerkarte". In der Skattkort sind dann deine Freibeträge relativ zu deiner temporären Arbeit eingetragen, das wars.....
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Monique
Plauder-Elfe
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Re: und wiedermal der Wechselkurs

Beitrag von Monique »

Bezüglich der Änderungen zum Thema Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis siehe hier.

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