Bekannte von mir, die hier gelegentlich im Forum mitlesen, ohne registriert zu sein, waren kürzlich für ihre 2. Islandrundreise wieder auf Mietwagensuche und haben dabei auch bezüglich des Themas "Schäden durch Sand- und Aschestürme" nachgehakt. Die "Unterhaltung", die dabei entstand, darf ich hier mit ihrer Erlaubnis zusammengefasst wiedergeben, hatte sie uns doch den Tag erhellt

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erste Frage der Interessenten - im März 2013 für die erste Tour: Sind bei einer Anmietung eines Autos über Sie Schäden durch Sand und Asche versichert?
Antwort: "Schäden durch Sand und Asche sind versichert, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die weiteren Ausschlüsse entnehmen sie bitte den AGB's [...]."
zweite Runde - Nachhaken im Feb 2014 für die 2. Tour: Was ist in diesem Zusammenhang grob fahrlässig?
Antwort: "In diesem Zusammenhang ist es zum Beispiel grob fahrlässig in ein aktives und gefährdetes Gebiet fahren (z.B. aktive Vulkane)."
dritte Runde: Die Interessenten geben den Hinweis an den Vermittler, dass Island einige aktive Vulkane hat, die Unterkünfte sich durchaus auch in deren Nähe befinden und dass es in Island Sanderflächen gibt, auf denen durch Wind Sand durch die Luft und gegen das Auto geweht werden könnte, gefolgt von der Frage, ob somit dann nicht schon alleine der Urlaub auf Island grob fahrlässig wäre. (Achtung: Ironiemodus war eingeschaltet

)
Antwort: "Wie bereits mitgeteilt sind Sand und Asche mitversichert, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, indem Sie in ein Gebiet fahren in dem es im Regelfall sehr häufig zu Ausbrüchen bzw. Wetterkatastrophen kommt. Für Vorfälle die eher einer Seltenheit zu zuordnen sind, gilt die höhere Gewalt."
Diese Antwort hatte uns dann inspiriert, gemeinsam eine Schippe nachzulegen - wir befanden uns gemeinschaftlich im Ironiemodus 
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vierte Runde - Hinweis der Interessenten:
"In Island bricht statistisch betrachtet alle 5 Jahre ein Vulkan aus. Welches der 30 aktiven, auf der ganzen Insel verteilten Vulkansysteme ausbricht, lässt sich genauso wenig vorhersagen, wie der Zeitpunkt eines Ausbruchs. Isländische Vulkane sind in ihrem Ausbruchsverhalten sehr schlecht vorhersagbar. Zusätzlich gibt es entlang der Ringstraße, die die Hauptverkehrsader um die Insel ist und um deren Nutzung man nicht umhin kommt, diverse Sanderfläche - Regionen, die nicht oder so gut wie nicht von Vegetation bedeckt sind- zu durchqueren. Lokal begrenzt und nicht vorhersehbar kann es hier zu heftigen Windböen kommen, die zu Sandstürmen führen. Selbst, wenn ich nur auf der Ringstraße bleibe, kann ich weder Vulkanausbrüche noch Sandstürme vorhersagen oder meiden. Insofern wiederhole ich meine Aussage, dass gemäß Ihrer Angabe allein schon der Urlaub auf Island grobe Fahrlässigkeit im Sinne möglicher Schäden durch Sand- und Aschestürme darstellt." (+ Hinweis, woanders zu buchen)
Antwort nach knapp 24 Stunden:
"Wir haben nun nochmals mit unserer Produktabteilung gesprochen und können Ihnen final nun mitteilen.
Ja, grob fahrlässig ist, wenn ein Vulkan ausbricht, und dann mit einem Auto direkt dorthin an die Ausbruchstelle zu fahren.
Nicht grob fahrlässig ist, auf Island ein Auto zu nutzen, wo natürlich die Gefahren wie von Ihnen beschrieben, bestehen.
Damit sind Sand- und Ascheschäden nicht grob fahrlässig und sie ist natürlich versichert. Vor allem, weil Sie auch Schotterpisten nutzen müssen. Also sind auch dadurch verursachte kleine Steinschläge im Lack versichert bzw. erstatten wir für diese Schäden die einbehaltene Kaution. Einzelfälle sind natürlich zu prüfen."
Einen schönen Nachmittag euch allen

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